Kurz gesagt: Menschen vertrauen Menschen mehr als Logos. Beiträge, in denen Mitarbeitende zu sehen sind oder selbst sprechen, wirken nahbarer, werden häufiger kommentiert und helfen gleichzeitig bei der Suche nach neuen Fachkräften. Entscheidend ist, dass die Teilnahme freiwillig ist, die schriftliche Einwilligung vorliegt und das Team selbst mitbestimmen darf, was gezeigt wird.
Ein Bild vom Ladenlokal ist schön. Ein Bild von der Mitarbeiterin, die seit zwanzig Jahren jeden Stammkunden mit Namen begrüßt, erzählt eine Geschichte. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das Team oft der größte Unterschied zur Konkurrenz, und trotzdem taucht es in vielen Social-Media-Auftritten kaum auf.
Warum Gesichter wirken
Social Media lebt von Beziehung. Ein Gesicht schafft sofort Orientierung: Hier arbeitet jemand, den ich ansprechen kann. Gerade bei Dienstleistungen, bei denen Vertrauen eine große Rolle spielt, etwa Beratung, Gesundheit, Handwerk oder Reisen, senkt das die Hemmschwelle für den ersten Kontakt.
Dazu kommt der Fachkräftemangel. Wer zeigt, wie der Arbeitsalltag aussieht, wer im Team arbeitet und wie miteinander umgegangen wird, betreibt nebenbei Employer Branding. Bewerberinnen und Bewerber informieren sich heute selbstverständlich auf Instagram und LinkedIn, bevor sie sich melden.
Formate, die gut funktionieren
- Kurzporträts: Name, Aufgabe, eine persönliche Frage wie „Was magst du an deinem Job?“
- Ein Tag mit …: Ein Reel, das einen Arbeitstag in 30 Sekunden zeigt
- Expertentipp: Eine Mitarbeiterin erklärt in einer Minute etwas aus ihrem Fachgebiet
- Meilensteine: Jubiläen, bestandene Prüfungen, Weiterbildungen
- Teammomente: Ausflug, Weihnachtsfeier, gemeinsames Frühstück
Freiwilligkeit ist die Grundlage
Nicht jeder möchte im Internet zu sehen sein, und das ist in Ordnung. Druck, auch unausgesprochener, schadet dem Betriebsklima mehr, als jeder Beitrag nützt. Bewährt hat sich, im Team offen zu fragen, wer Lust hat, und auch Alternativen anzubieten: Hände bei der Arbeit, eine Stimme aus dem Off oder ein Zitat ohne Foto.
Die rechtliche Seite
Für Fotos und Videos von Mitarbeitenden braucht es grundsätzlich eine Einwilligung. Nach gängiger Rechtsprechung, unter anderem des Bundesarbeitsgerichts, sollte diese im Arbeitsverhältnis schriftlich erfolgen. Die Einwilligung sollte klar beschreiben, wofür die Aufnahmen verwendet werden, und darauf hinweisen, dass sie widerrufen werden kann. Scheidet jemand aus, ist zu klären, was mit bestehenden Beiträgen passiert. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen findest du in unserem Beitrag zu Social Media und Recht. Für die konkrete Ausgestaltung lohnt sich ein kurzer Blick von rechtlicher Seite.
Vom Mitmachen zum Mitgestalten
Besonders authentisch wird es, wenn Mitarbeitende nicht nur gezeigt werden, sondern selbst Ideen einbringen. Manche Teams bestimmen eine Person, die Fotos aus dem Alltag sammelt, andere führen eine gemeinsame Ideenliste. Auf LinkedIn können Mitarbeitende Beiträge des Unternehmens teilen und mit eigenen Worten ergänzen, oft mit deutlich mehr Wirkung als die Unternehmensseite allein. Mehr dazu im Beitrag LinkedIn für kleine Unternehmen.
Damit mehrere Personen an Social Media mitarbeiten können, ohne dass Chaos entsteht, helfen klare Rollen und eine Freigabe vor der Veröffentlichung. Wie das in ViralSpoon funktioniert, zeigt die Seite Gemeinsam an Social Media arbeiten, und mit der ViralSpoon App lassen sich Momente direkt vom Handy aus in einen Beitrag verwandeln.
Häufige Fragen
Darf ich Mitarbeitende auf Social Media zeigen?
Ja, mit ihrer Einwilligung. Im Arbeitsverhältnis sollte diese schriftlich erfolgen, den Verwendungszweck nennen und auf das Widerrufsrecht hinweisen.
Was tun, wenn niemand aus dem Team auf Fotos möchte?
Es gibt Alternativen: Hände bei der Arbeit, Aufnahmen von hinten, eine Stimme aus dem Off oder Zitate ohne Bild. Freiwilligkeit geht immer vor.
Hilft Social Media bei der Personalsuche?
Ja. Wer den Arbeitsalltag und das Team zeigt, gibt Bewerberinnen und Bewerbern einen ehrlichen Eindruck und wird bei der Recherche eher als Arbeitgeber wahrgenommen.
Was passiert mit Fotos, wenn jemand das Unternehmen verlässt?
Das sollte vorab in der Einwilligung geregelt sein. Widerruft eine Person ihre Einwilligung, sollten die betreffenden Beiträge entfernt oder angepasst werden.