Kurz gesagt: Unternehmen brauchen auch auf Social Media ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, das leicht erkennbar und mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist. Ein Link zum Website-Impressum in der Profilbeschreibung reicht in der Regel aus. Fotos, Videos und Musik dürfen nur mit den nötigen Rechten verwendet werden, Personen nur mit Einwilligung gezeigt werden. Werbung muss als solche erkennbar sein, und in der Datenschutzerklärung sollten die Social-Media-Profile erwähnt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Fälle wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Kammer.

Rechtliche Fragen wirken auf viele Unternehmen abschreckend. Dabei lassen sich die wichtigsten Punkte mit überschaubarem Aufwand einmal sauber regeln. Danach läuft der Alltag weitgehend ohne Sorgen.

Impressum: Pflicht auch auf Instagram, Facebook und LinkedIn

Wer geschäftsmäßig online auftritt, muss Anbieterinformationen bereitstellen. Seit Mai 2024 regelt das § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), der die frühere Regelung im Telemediengesetz ersetzt hat. Die Pflicht gilt auch für Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken.

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis hat sich die „Zwei-Klick-Regel“ etabliert. Das Oberlandesgericht Hamburg hat 2026 bestätigt, dass ein Link in der Instagram-Bio zur Website, auf der das Impressum leicht zu finden ist, diesen Anforderungen genügen kann.

Praxistipp: Verlinke in der Bio direkt auf die Impressumsseite oder auf eine Linkseite, auf der „Impressum“ klar beschriftet ist. Auf Facebook gibt es ein eigenes Feld für das Impressum, auf LinkedIn kann der Link in der Unternehmensbeschreibung stehen. Unser eigenes Impressum findest du als Beispiel hier.

Bildrechte: nicht alles, was online ist, darf geteilt werden

Fotos, Grafiken und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Wer fremde Inhalte verwenden möchte, braucht eine Lizenz oder die Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers. Das gilt auch für Bilder aus der Google-Suche und für Beiträge anderer Accounts.

  • Eigene Fotos: Die sicherste Lösung, solange keine erkennbaren Personen ohne Einwilligung zu sehen sind.
  • Stockfotos: Lizenzbedingungen lesen, manche Lizenzen schließen bestimmte Nutzungen aus.
  • Kundenbeiträge: Vor dem Teilen um Erlaubnis fragen und die Person nennen. Mehr dazu unter User Generated Content.
  • Fotos von Herstellern oder Partnern: Klären, ob sie für Social Media freigegeben sind. Bei Partnernetzwerken stellt oft die Zentrale freigegebene Inhalte bereit.

Personen auf Fotos: das Recht am eigenen Bild

Wer erkennbare Personen zeigt, braucht grundsätzlich deren Einwilligung. Das gilt für Kundinnen und Kunden ebenso wie für Mitarbeitende. Bei Beschäftigten sollte die Einwilligung schriftlich vorliegen. Ausnahmen, etwa für Versammlungen oder Personen als „Beiwerk“, sind eng gefasst. Im Zweifel lieber fragen oder so fotografieren, dass niemand erkennbar ist. Mehr dazu im Beitrag Mitarbeitende als Gesicht der Marke.

Musik in Reels

Die Musikbibliotheken von Instagram und TikTok sind für Unternehmensaccounts oft eingeschränkt, weil viele Songs nur für private Nutzung lizenziert sind. Business-Accounts sollten deshalb die freigegebene kommerzielle Musikauswahl der Plattform, lizenzfreie Musik oder eigene Tonaufnahmen nutzen.

Werbung kennzeichnen

Kommerzielle Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Für ein Unternehmensprofil, das eigene Produkte zeigt, ergibt sich der werbliche Charakter meist schon aus dem Kontext. Anders ist es bei Kooperationen mit Influencern oder anderen Unternehmen: Hier sollte die Zusammenarbeit klar gekennzeichnet werden, etwa über die Funktion „Bezahlte Partnerschaft“ oder einen deutlichen Hinweis wie „Werbung“. Hintergründe zu Kooperationen erklärt der Glossar-Eintrag Influencer-Marketing.

Datenschutz und DSGVO

Unternehmen, die Social-Media-Profile betreiben, sollten diese in ihrer Datenschutzerklärung erwähnen und auf die Datenverarbeitung durch die Plattformen hinweisen. Lange war umstritten, ob Betreiber einer Facebook-Seite gemeinsam mit Meta für die Datenverarbeitung verantwortlich sind. Der Europäische Gerichtshof hatte das 2018 bejaht. Das Verwaltungsgericht Köln hat 2025 in einem Verfahren um die Facebook-Seite des Bundespresseamts entschieden, dass der bloße Betrieb einer Fanpage keine gemeinsame Verantwortlichkeit begründet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Praxis heißt das: Datenschutzhinweise transparent halten, keine unnötigen Tracking-Funktionen nutzen und eingebundene Plugins auf der Website regelmäßig prüfen. Bei Kundenanfragen per Direktnachricht gilt: keine sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen über Social Media austauschen, sondern auf sichere Kanäle verweisen.

Checkliste für dein Unternehmensprofil

  1. Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar
  2. Social-Media-Profile in der Datenschutzerklärung genannt
  3. Nutzungsrechte für alle Bilder, Videos und Musik geklärt
  4. Schriftliche Einwilligungen von gezeigten Mitarbeitenden
  5. Kooperationen und bezahlte Partnerschaften gekennzeichnet
  6. Kurze Netiquette für den Kommentarbereich

Wenn Inhalte mit ViralSpoon entstehen, hilft es zu wissen, woher Bilder und Ausgangsmaterial stammen. Das beschreibt der Leitfaden Herkunft von Bildern und Ausgangsmaterial.

Häufige Fragen

Brauche ich auf Instagram ein Impressum?

Ja, wenn du Instagram geschäftsmäßig nutzt. Nach § 5 DDG muss das Impressum leicht erkennbar und schnell erreichbar sein. Ein Link in der Bio zur Impressumsseite deiner Website reicht in der Regel aus.

Darf ich Bilder aus dem Internet auf Social Media posten?

Nur, wenn du die nötigen Nutzungsrechte hast, etwa durch eine Lizenz oder die Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers. Bilder aus der Google-Suche sind nicht automatisch frei verwendbar.

Darf ich Kundinnen und Kunden auf Fotos zeigen?

Grundsätzlich nur mit ihrer Einwilligung, wenn sie erkennbar sind. Im Zweifel solltest du fragen oder so fotografieren, dass niemand erkennbar ist.

Welche Musik darf ich als Unternehmen in Reels nutzen?

Nutze die kommerziell freigegebene Musikauswahl der Plattform, lizenzfreie Musik oder eigene Tonaufnahmen. Viele bekannte Songs sind für Business-Accounts nicht lizenziert.